Die Organe unseres Vereins

Erfahre mehr über unsere Vereinsstruktur

Im Zeitalter der Vernetzung und Zusammenarbeit spielen Vereine eine wichtige Rolle, indem sie Menschen mit gemeinsamen Interessen und Zielen zusammenbringen. Diese Organisationen, die sich in verschiedenen Bereichen wie Sport, Kultur, Bildung und sozialen Belangen engagieren, sind auf effiziente Strukturen angewiesen, um ihre Ziele zu erreichen und einen positiven Einfluss auf ihre Mitglieder und die Gesellschaft auszuüben.

Ein entscheidender Aspekt, der zum erfolgreichen Funktionieren eines Vereins beiträgt, ist die Existenz und das Zusammenspiel verschiedener Vereinsorgane. Diese Organe sind verantwortlich für die strategische Ausrichtung, Verwaltung und Organisation des Vereins und stellen sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse der Mitglieder berücksichtigt werden. Im Folgenden werden wir die verschiedenen Vereinsorgane, ihre Funktionen und ihre Bedeutung für das effektive Management und die erfolgreiche Umsetzung der Vereinsziele näher betrachten.

Der Präsident ist der Repräsentant des Vereins. Er wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt. Seine Amtszeit beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Rolle umfasst folgende Zuständigkeiten und Aufgaben:

  1. Repräsentation des Vereins: Der Präsident vertritt den Verein nach außen und ist oft der Ansprechpartner für Partner und Sponsoren.
  2. Einhaltung von Regeln und Vorschriften: Der Präsident sorgt für die Einhaltung von Regeln und Vorschriften, sowohl in Bezug auf den Verein als auch auf Wettkämpfe und Veranstaltungen.
  3. Mediator: Der Präsident kann als Mediator tätig werden bei Konflikten zwischen Mitgliedern oder Organen. 

Der Geschäftsführende Vorstand (GF Vorstand) leitet den Verein und trägt die finanzielle Verantwortung. Er verantwortet die Rechtsgeschäfte des Vereins und vertritt den Verein nach außen. Ferner ist er für die Planung und Durchführung der Mitgliederversammlung verantwortlich. Zeichnungsberechtigt sind jeweils zwei Mitglieder. Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Vorstand Finanzen. Sie werden in das Vereins-Register eingetragen. 

Die Rolle umfasst folgende Zuständigkeiten und Aufgaben:

  1. Finanzen: Der geschäftsführende Vorstand ist für die Finanzen des Vereins verantwortlich, einschließlich Budgetierung, Buchhaltung, Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben sowie Aufsicht über die Finanzberichte.
  2. Personal: Der geschäftsführende Vorstand ist für die Einstellung und Beaufsichtigung des Personals, einschließlich Trainer, Betreuer und anderer Mitarbeiter, verantwortlich.
  3. Einhaltung von Regeln: Der geschäftsführende Vorstand ist dafür verantwortlich, dass der Verein die relevanten Gesetze, Vorschriften und Regelungen einhält, einschließlich der Satzung des Vereins, der Vereinsordnung und der Satzungen des Dachverbands.
  4. Verwaltung: Der geschäftsführende Vorstand ist verantwortlich für die Verwaltung des Vereins, einschließlich der Organisation von Versammlungen, der Pflege von Aufzeichnungen, der Kommunikation mit Mitgliedern und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur.
  5. Planung und Entwicklung: Der geschäftsführende Vorstand ist verantwortlich für die Planung und Entwicklung des Vereins, einschließlich der Entwicklung von Strategien zur Erhöhung der Mitgliederzahl, der Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen und der Erhöhung des Bekanntheitsgrads des Vereins.
  6. Öffentlichkeitsarbeit: Der geschäftsführende Vorstand ist dafür verantwortlich, den Verein in der Öffentlichkeit zu vertreten und positive Beziehungen zu lokalen Organisationen, Sponsoren und Gemeinden zu pflegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der geschäftsführende Vorstand von den anderen Vorständen, Abteilungsleitungen und der Geschäftsstelle unterstützt wird, die jeweils eigene spezifische Aufgaben und Zuständigkeiten haben können.

Neben dem Geschäftsführenden Vorstand gibt es im Verein weitere (Fach-) Vorstände, z.B. für Anlagen, IT, Veranstaltungen oder Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Sie sind für die Leitung ihrer Bereiche verantwortlich und berichten an den Geschäftsführenden Vorstand. Dem Vorstand gehören auch die Jugendvertreter*innen und der/die Vertreter*in der  ARGE  (Arbeitsgemeinschaft Buchholzer Sportvereine) an. 

Die Vorstände werden durch die Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Rolle umfasst folgende Zuständigkeiten und Aufgaben:

  1. Führung und Organisation: Der Vorstand ist für die Führung und Organisation der ihm zugeordneten Fachbereiche verantwortlich und sorgt dafür, dass alle Aktivitäten reibungslos ablaufen.
  2. Planung und Koordination von Aktivitäten: Der Vorstand plant, organisiert und  koordiniert Aktivitäten und Maßnahmen innerhalb seines Fachbereiches.
  3. Budgetplanung und -verwaltung: Der Vorstand ist für die Budgetplanung und -verwaltung innerhalb seines Fachbereiches verantwortlich. 
  4. Berichtswesen und Kommunikation: Der Vorstand berichtet regelmäßig an den geschäftsführenden Vorstand über geplante und laufende Aktivitäten und Ergebnisse seines Fachbereiches und stellt sicher, dass die Kommunikation mit anderen Fachbereichen und Abteilungen reibungslos verläuft. Ferner ist er für die Kommunikation innerhalb seines Fachbereiches verantwortlich.

Neben den Vorständen gibt es die Abteilungsleiter. Die Abteilungsleiter sind für die Leitung ihrer Sportsparte  verantwortlich und berichten an den Geschäftsführenden Vorstand. 

Die Abteilungsleiter werden durch die Mitglieder ihrer Abteilungen im Rahmen der sparten-spezifischen Mitgliederversammlung gewählt. Diese muss mindestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung des Vereins stattfinden. Die gewählten Abteilungsleiter werden auf der  Jahreshauptversammlung des Vereins  bestätigt. Die Amtszeit der Abteilungsleiter beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Rolle umfasst folgende Aufgaben und Zuständigkeiten: 

  1. Führung und Organisation: Der Abteilungsleiter ist für die Führung und Organisation der ihm zugeordneten Sportsparte und deren Wirtschaftlichkeit verantwortlich und vertritt die Interessen der Sparte gegenüber dem Vorstand und anderen Organen.
  2. Planung und Koordination von Aktivitäten: Der Abteilungsleiter plant, organisiert und  koordiniert Aktivitäten und Maßnahmen zur Fortführung und zur Weiterentwicklung der Sparte. 
  3. Sport- und Spielbetrieb: Der Abteilungsleiter ist verantwortlich für die Planung und Organisation des Sport- und Spielbetriebs sowie des Trainings und von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. 
  4. Budgetplanung und -verwaltung: Der Abteilungsleiter ist für die Budgetplanung und -verwaltung innerhalb seiner Sparte verantwortlich und sorgt dafür, dass die Finanzen der Abteilung in Ordnung sind.
  5. Berichtswesen und Kommunikation: Der Abteilungsleiter berichtet an den geschäftsführenden Vorstand über geplante und laufende Aktivitäten und Ergebnisse seiner Sparte und stellt sicher, dass die Kommunikation mit den Fachbereichen und Abteilungen reibungslos verläuft. Er ist für die Kommunikation innerhalb seiner Sparte verantwortlich und ist für die Planung, Organisation und Durchführung der Mitgliederversammlung zuständig. 
  6. Mitgliedergewinnung: Der Abteilungsleiter ist für die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Mitgliedergewinnung und -bindung in der Sparte verantwortlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Abteilungsleiter durch weitere Personen innerhalb seiner Sparte unterstützt wird, z.B. den stellvertretenden Abteilungsleiter, einen Sportwart oder einen Jugendwart, die jeweils eigene spezifische Aufgaben und Zuständigkeiten haben können.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Es setzt sich aus den aktiven und passiven Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder entscheiden in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Die Einberufung erfolgt durch den Geschäftsführenden Vorstand.  

Die Mitgliederversammlung hat folgende Zuständigkeiten und Aufgaben:

  1. Wahl des Vorstands und der Abteilungsleiter: Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und die Abteilungsleiter.
  2. Festlegung der Vereinsziele und -grundsätze: Die Mitgliederversammlung legt die Ziele und Grundsätze des Vereins fest.
  3. Entlastung des Vorstands: Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand von seiner Verantwortung für das abgelaufene Geschäftsjahr.
  4. Satzungsänderungen: Die Mitgliederversammlung entscheidet über Änderungen der Satzung des Vereins.
  5. Auflösung des Vereins: Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Auflösung des Vereins.