Häufige Fragen & Antworten

Informationen zur Mitgliedschaft

Den Aufnahmeantrag findest Du hier. Einfach ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Deinen Antrag kannst Du in der Geschäftsstelle abgeben, uns per Post schicken oder Deinem Ansprechpartner mitgeben.

Du kannst jederzeit eintreten. Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. des Monats, in dem Du eingetreten bist. In dem Monat wird der volle Mitgliedsbeitrag eingezogen.

Ja, das ist natürlich möglich. Informiere Dich hierzu auf den Seiten der für Dich relevanten Sportarten oder kontaktiere die dort angegebenen Ansprechpartner. 

Ja, diese beträgt einmalig 10,00 Euro. Der Einzug erfolgt zu dem Monat, an dem Du eingetreten bist.

Die Beiträge kannst Du auf hier einsehen. Du kannst aber auch gerne in der Geschäftsstelle anrufen oder Dich über die auf den jeweiligen Sportarten angegebenen Ansprechpartnern informieren.

Für Kinder und Jugendl. bis 21 Jahre, Studenten, Auszubildende, Integrationssportler, Arbeitslose und Bundesfreiwilligendienstler bieten wir ermäßigte Beiträge an auf Antrag an.

Nur, wenn du uns die aktuell gegebene Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen rechtzeitig nachweisen, kann für dich der ermäßigte Beitrag zum Tragen kommen. Rechtzeitig heißt, bis mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen turnusgemäßen Einzug.

Bei Vorlage des Nachweises ist unbedingt dessen Gültigkeit zu beachten. Manche Nachweise haben eine unbegrenzte Gültigkeit (z.B. unbefristete Schwerbehindertenausweise), manche Nachweise eine längere Gültigkeit (z.B. Ausbildungsnachweise) und manche Nachweise eine relativ kurze Gültigkeit (z.B. Immatrikulationsbescheinigungen).

Ist die Zugehörigkeit an einem Beitragseinzugstermin nicht nachgewiesen, wird der reguläre Beitrag angerechnet und rückwirkend auch nicht mehr gewährt.

Der Austritt aus einem Sportangebot kann nur schriftlich erfolgen und endet durch die schriftliche Kündigung zum Quartalsende.

Die Kündigung muss jeweils bis zum 28. Februar, 31.Mai, 31.August oder 30. November eingegangen sein. Eine verspätet eingegangene Kündigung gilt als Kündigung zum darauffolgenden Quartalsende. 

Solltest Du umziehen, kannst Du Dich schriftlich bei uns melden. Falls unsere Post Dich nicht erreichen sollte, werden Dir die Kosten für Nachsendungen in Rechnung gestellt. Das gilt auch für die Kosten, die bei einer Einwohnermeldeamt-Anfrage entstehen

Jede Sportart hat seine Besonderheiten – bitte wende dich direkt an die Trainer oder an die jeweiligen Abteilungsleiter. Kontakte findest du auf der jeweiligen Sportseite der Abteilung.

Hast Du weitere Fragen?

Nimm‘ Kontakt mit uns auf. Unsere Mitarbeiter stehen für Deine Fragen parat!